Heberleinschule Wolgast
Regionale Schule mit Grundschule

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

bitte teilen Sie uns mit, ob Ihr Kind im kommenden Schuljahr am Religionsunterricht oder alternativ am Fach Philosophieren mit Kindern teilnehmen soll.
Gemäß § 9 Absatz 3 des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern entscheiden die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme am Religionsunterricht.
Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann die Schülerin oder der Schüler selbst darüber entscheiden. Sollte Ihr Kind nicht am Religionsunterricht teilnehmen, bitten wir um eine schriftliche Abmeldung bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer.

In diesem Fall nimmt Ihr Kind automatisch am Unterrichtsangebot Philosophieren mit Kindern teil.

Mit freundlichen Grüßen 

Schulleitung